Der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts hat – anders als die Vorinstanzen – der Klage der Kassiererin eines Einzelhandelsgeschäfts stattgegeben, die ihr nicht gehörende Pfandbons im Wert von insgesamt 1,30 Euro zum eigenen Vorteil eingelöst hat. Die Beklagte kündigte das Arbeitsverhältnis ungeachtet des Widerspruchs des Betriebsrats wegen eines dringenden Tatverdachts fristlos, hilfsweise fristgemäß.
Oktoberfestzeit: Verkehrsteilnehmer müssen Fahrverhalten anpassen
20. Oktober 2010Ein Verkehrsteilnehmer muss zur Oktoberfestzeit seine Geschwindigkeit auf den Straßen rund um das Fest den Gegebenheiten anpassen. Kommt es zu einem Unfall trägt er sonst ein 50-prozentiges Mitverschulden am Unfall. Während des Oktoberfestes ist stets eine Menge Betrunkener unterwegs, bei denen nicht immer erwartet werden kann, dass sie sich an die Verkehrsregeln halten. Zur Oktoberfestzeit seien nächtens amtsbekannt größere Mengen Betrunkener unterwegs, bei denen nicht immer erwartet werden könne, dass sie die Verkehrsregeln einhalten.
AG München, Aktenzeichen: 331 C 22085/07 – Urteil vom 09.06.2009
Kündigung eines Schwerbehinderten
20. Oktober 2010Wusste der Arbeitgeber nichts von einer Schwerbehinderteneigenschaft oder einem Neuantrag auf Feststellung einer Schwerbehinderung, muss ihm der schwerbehinderte Arbeitnehmer dieses innerhalb von drei Wochen nach Erhalt einer Kündigung mitteilen. Geschieht dieses nicht, kann er sich nicht auf den besonderen Kündigungsschutz berufen. Dies hat das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein mit Urteil vom 06.07.2010 entschieden (1 Sa 403 e/09).
BGH erweitert Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung nach Rücktritt vom Kaufvertrag
19. Oktober 2010Der Bundesgerichtshof hat in einem früheren Urteil entschieden, dass der Käufer einer mangelhaften Sache für die Dauer der Nachbesserung Nutzungsausfallentschädigung vom Verkäufer verlangen kann, wenn dieser den Mangel zu vertreten hat.
Rückzahlung der Weihnachtsvergütung?
8. Oktober 2010Die formularmäßige Verpflichtung eines Arbeitnehmers, eine Weihnachtsgratifikation auch dann zurückzahlen zu müssen, wenn er vor 31.03. des auf das Auszahlungsjahr folgenden Jahres durch betriebsbedingte Arbeitgeberkündigung ausscheidet, benachteiligt diesen unangemessen und ist jedenfalls insoweit unwirksam.
LAG-München – Aktenzeichen: 6 Sa 1135/08
Urteil vom 26.05.2009
